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Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

 

Stehen Sie als Pflegeperson, aus welchen Gründen auch immer, einmal nicht zur Verfügung, können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Im Fall von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen.

 

Voraussetzungen:

- Einstufung in die Pflegestufe 1 bis 3

- die Einstufung besteht seit mindestens sechs Monaten

 

Sie können die Verhinderungspflege stundenweise oder für längstens vier Wochen am Stück in Anspruch nehmen. Der Antrag sowie die Genehmigung und Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse.

 

Professionelle Ersatzpflege bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakoniestation Leintal, aber auch Nachbarn und Bekannte können - nach Absprache mit der Krankenkasse - die Ersatzpflege leisten. 

 

Kontakt:

 

Margarete Hofstetter, Pflegedienstleiterin

mhofstetter@diakonie-leintalde

 

Annemarie Eich-Gruhler, stellv. Pflegedienstleiterin

aeichgruhler@diakonie-leintal.de

 

 

Telefon: 07138 / 97 30 10

Diakoniestation Leintal

Uhlandstraße 6
74193 Schwaigern

Tel.: 07138 / 97 30 0
Fax: 07138 / 97 30 15

Konto 11856676
BLZ 620 500 00
Kreissparkasse Heilbronn