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Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Stehen Sie als Pflegeperson, aus welchen Gründen auch immer, einmal nicht zur Verfügung, können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Im Fall von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen.

 

Voraussetzungen:

  • Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5
  • die Einstufung besteht seit mindestens sechs Monaten

Sie können die Verhinderungspflege stundenweise oder für längstens vier Wochen am Stück in Anspruch nehmen. Der Antrag sowie die Genehmigung und Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse.

 

Professionelle Ersatzpflege bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakoniestation Leintal, aber auch Nachbarn und Bekannte können - nach Absprache mit der Krankenkasse - die Ersatzpflege leisten. 

 

Kontakt:

 

Carmen Silberhorn

Pflegedienstleitung

csilberhorn@diakonie-leintal.de

 

Tel.: 07138 / 97 30 10